Als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger arbeite ich vorrangig mit Amts- und Landgerichten zusammen. Besonders in den von Kollegen schwach besetzten Fachgebieten bestellen mich Vorsitzende gerne auch bundesweit.
Sachverstand bedeutet, eine Situation aus verschiedenen Blickwinkeln beurteilen zu können. Aufgrund meiner langjährigen praktischen Tätigkeit in den Fachgebieten Kraftfahrzeugtechnik und Fahrzeuglackierung kann ich daraus resultierende, sich oftmals überschneidende Problemfelder besser beurteilen, als reine Kfz-Sachverständige.
Das schriftlich erstellte Gutachten wird meist in fünffacher Ausfertigung an das Gericht gesandt. In der Regel wird das Gutachten durch mich vor Gericht nochmals mündlich erläutert. Die Parteien haben dabei die Möglichkeit, im Hinblick auf das erstellte Gutachten, fachliche Fragen einzubringen, die ich entweder vorab in schriftlicher Form oder aber unmittelbar beim Gerichtstermin mündlich beantworte.